Auszubildende, die aufgrund ihrer fachlichen Ausbildung und der zukünftigen Arbeitsaufgaben Arbeitsmittelprüfungen durchführen und den arbeitssicheren Zustand der betreffenden Einrichtungen zu beurteilen haben.
Inhalte
- Inhalte der BetrSichV, TRBS 2121 Teil 2
- die DGUV Information 208-016 und ihre Umsetzung, Normen und Vorschriften
- Aufgaben und Pflichten des Bedieners
- Verantwortung und Haftung
- Arbeitssicherheit beim Umgang mit Leitern und Tritten
- Grundlagen der Prüfung von Leitern und Tritten
- Prüfung von Leitern und Tritten, Hinweise zum optimalen Vollzug im eigenen Unternehmen
- aktuelles Unfallgeschehen
- bestimmungsgemäße Verwendung
- Abschlussprüfung
Weitere Informationen
- Dauer: 8 Stunden
- Kosten: auf Anfage
- Termine: individuell vereinbar
- Abschluss: Befähigungsnachweis nach bestandener Prüfung